Lösung Zinsversteuerung

Version 1.1 von akukin am 2025/07/09 13:06

  1. Anlage B müsste günstiger sein, da ohne jährlichen Abzug der Steuern von den Zinsen der Zinseszinseffekt mit den vollen 8 % greift.

Anlage A: Werden von den jährlich gutgeschriebenen Zinsen gleich 25 % (also ein Viertel) abgezogen, so verringert sich der Zinssatz von 8 % auf 6 %.
Nach 20 Jahren ergibt sich mit der Zinseszinsformel
K_A(20)=10000 \text{€}\cdot \left(1+\frac{6}{100}\right)^{20}=32071,35 \text{€}

Anlage B: 8 %-ige Verzinsung ergibt nach 20 Jahren ein Kapital von
K_B(20)=10000 \text{€}\cdot \left(1+\frac{8}{100}\right)^{20}=46609,57 \text{€}

Zinszuwachs:   46 609,57€ - 10 000,00€ = 36 609,57€
Steuerabzug von 25 %: 36 609,57€ · 0,25 = 9 152,39€
Verbleibendes Kapital: 46 609,57€ - 9 152,39€ = 37 457,18€

Im Vergleich mit Anlage A ist Anlage B also um 5 385,83 € günstiger.
b) Bei einem Anlagezeitraum von 50 Jahren ergibt sich
Anlage A: KA(50) = 184 201,54 €
Anlage B: KB(50) = 354 262,10 €
Anlage B erbringt also einen fast doppelt so hohen Auszahlungsbetrag.