Lösung Zinsversteuerung

Zuletzt geändert von akukin am 2025/07/09 13:07

  1. Anlage B müsste günstiger sein, da ohne jährlichen Abzug der Steuern von den Zinsen der Zinseszinseffekt mit den vollen 8 % greift.

    Anlage A: Werden von den jährlich gutgeschriebenen Zinsen gleich 25 % (also ein Viertel) abgezogen, so verringert sich der Zinssatz von 8 % auf 6 %.
    Nach 20 Jahren ergibt sich mit der Zinseszinsformel
    K_A(20)=10000 \text{€}\cdot \left(1+\frac{6}{100}\right)^{20}=32071,35 \text{€}

    Anlage B: 8 %-ige Verzinsung ergibt nach 20 Jahren ein Kapital von
    K_B(20)=10000 \text{€}\cdot \left(1+\frac{8}{100}\right)^{20}=46609,57 \text{€}

    Zinszuwachs:46 609,57€ - 10 000,00€ = 36 609,57€
    Steuerabzug von 25 %:36 609,57€ · 0,25 = 9 152,39€
    Verbleibendes Kapital:46 609,57€ - 9 152,39€ = 37 457,18€

    Im Vergleich mit Anlage A ist Anlage B also um 5 385,83€ günstiger.

  2. Bei einem Anlagezeitraum von 50 Jahren ergibt sich
    Anlage A: KA(50) = 184 201,54€
    Anlage B: KB(50) = 354 262,10€
    Anlage B erbringt also einen fast doppelt so hohen Auszahlungsbetrag.